Sehr geehrte Eltern,
wir stellen Ihnen hier die Mitteilung des Landratsamtes zur weiteren Verfahrensweise in Kitas und Schulen zur Verfügung. Demnach wird die aktuelle Allgemeinverfügung über die Absonderung von infizierten Kindern und deren Kontaktpersonen in Einrichtungen ab 22.03.2022 aufgehoben. So sind positiv getestete Kinder zu isolieren und eine PCR-Testung abzuwarten. Zudem müssen Kontaktpersonen nicht mehr durch die Einrichtungen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Es wird empfohlen eine anonymisierte Elterninformation mit Angabe des Datums und der betreffenden Gruppe/Bereiches auszuhängen.
Es wird auch auf die Betretungsverbote gem. § 3 ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO vom 18.03.2022 verwiesen. In Verbindung mit § 8 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO vom 18.03.2022 trifft das zu für:
- asymptomatische Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass sie Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten und entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-lnstituts zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen als enge Kontaktpersonen gelten,
- Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG, bei denen ein Antigenschnelltest nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 ein positives Ergebnis hinsichtlich einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzeigt,
- Krankheitsverdächtige im Sinne des § 2 Nr. 5 IfSG, die erkennbare Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen und bei denen ein Arzt, eine sonst befugte Stelle oder die zuständige Behörde einen PCR-Test durchgeführt, veranlasst oder angeordnet hat,
- Ausscheider nach § 2 Nr. 6 IfSG oder Kranke nach § 2 Nr. 4 IfSG, bei denen ein durchgeführter PCR-Test nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 oder ein Test mittels alternativem Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 ein positives Testergebnis hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzeigt.
Unter Maßgabe dieser neuen Regelungen, gelten Kinder und Fachkräfte der gleichen Gruppe nicht automatisch als enge Kontaktperson und sind somit nicht absonderungspflichtig.
Ihre KITA Zauberland